03. 01
Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg ist so nett, auf jedes seiner Schülertickets einen Geldkartenchip mit draufzupacken. Nun sind Leute unter 16 (oder gar 18 Jahren) von Seite des Gesetzes her nicht berechtigt, einen Vertrag für einen Schülerjahreskarte mit regelmäßiger monatlicher Gebühr abzuschließen. Und dies führt dann dazu, dass die Eltern für ihre Kinder die Verträge abschließen.
Das Fnordige ist nun, dass auf dem Geldkartenchip das Alter der Eltern (da diese Vertragspartner sind) gespeichert ist, die Karte aber der Schüler mitführt. Und mit dem Geldkartenchip können nun die Schüler Zigaretten am Automaten kaufen.
Ich kann es (leider) nicht selbst nachprüfen, aber Torsten hat mit dem VRS telefoniert, welche dieses Problem dementiert haben.
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Kommentare
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wo da der Zusammenhang mit "fördert" steht ist mir nicht klar.. aber vielleicht wolltest du nur einen schnellen, plakativen Beitrag schreiben
Wer etwas Vorschub leistet, fördert es. Das muss nicht unbedingt willentlich sein.
Auf jeden Fall scheint man sich ja da so richtig gedanken gemacht zu haben ... ;)
Auf jeden Fall scheint man sich ja da so richtig gedanken gemacht zu haben ... ;)
Also, da wird klar gefördert - denn man nötigt die Eltern zum Vertragsabschluß (sonst kein fürs Kind benötigte Ticket) und drückt den Kindern dann die Geldkarte mit dem Alter der Eltern in die Hand. Damit können NATÜRLICH alle altersprüfenden technischen Sperren überwunden werden - bei Fluppen ebenso wie in Spielsalons... Sexshops... Alkoholverkaufsstellen... die Eltern können das nur verhindern, wenn sie auf das Monatsticket für ihr Kind verzichten! Da sind sie ganz schön angeschmiert;-)
Verstehe ich nicht. Warum sollte jemand nicht berechtigt sein, einen solchen Vertrag abzuschliessen?
Du könntest an die "Geschäfts(un)fähigkeit" denken. Die ist tatsächlich bis zum 18. Lebensjahr beschränkt. Aber man darf durchaus "Dinge des täglichen Lebens" kaufen (§105a BGB). Eine Fahrkarte, um zur Schule zu kommen, dürfte wohl darunter fallen.
Weiter könntest Du daran denken, daß es sich um ein "Dauerschuldverhältnis" handelt. Bei einer "Schülerjahreskarte" ist das gegeben. Man zahlt jeden Monat dafür. *Aber* es gibt kein Risiko wie bei einem Mobilfunkvertrag. Da könnte man beispielsweise an der sittenhaftigkeit Zweifeln und sich fragen, ob so ein Vertrag nicht vielleicht unwirksam sein könnte. Würde ich bei der Fahkarte aber nicht sehen. Oder zahlt man sich dumm und dusselig, wenn man im Bus einschläft und ein paar Stunden die Annehmlichkeiten des VRR im Schlaf genießt? Wohl eher nicht.
Schließlich können (fast) alle Geschäfte durch die Eltern genehmigt werden. Dann gilt der Vertrag.
Du könntest an die "Geschäfts(un)fähigkeit" denken. Die ist tatsächlich bis zum 18. Lebensjahr beschränkt. Aber man darf durchaus "Dinge des täglichen Lebens" kaufen (§105a BGB). Eine Fahrkarte, um zur Schule zu kommen, dürfte wohl darunter fallen.
Weiter könntest Du daran denken, daß es sich um ein "Dauerschuldverhältnis" handelt. Bei einer "Schülerjahreskarte" ist das gegeben. Man zahlt jeden Monat dafür. *Aber* es gibt kein Risiko wie bei einem Mobilfunkvertrag. Da könnte man beispielsweise an der sittenhaftigkeit Zweifeln und sich fragen, ob so ein Vertrag nicht vielleicht unwirksam sein könnte. Würde ich bei der Fahkarte aber nicht sehen. Oder zahlt man sich dumm und dusselig, wenn man im Bus einschläft und ein paar Stunden die Annehmlichkeiten des VRR im Schlaf genießt? Wohl eher nicht.
Schließlich können (fast) alle Geschäfte durch die Eltern genehmigt werden. Dann gilt der Vertrag.
Also ich denke, bei Personen unter 8 Jahren (§104 BGB "Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat") müssen die Eltern die Fahrkarte kaufen, darüber muss man nicht diskutieren.
Bei Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, sollte § 107 BGB anwendbar sein (Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.). Somit ist zumindest die Zustimmung der Eltern notwendig, was ich durchaus als "nicht berechtigt" zusammenfassbar sehe.
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat") müssen die Eltern die Fahrkarte kaufen, darüber muss man nicht diskutieren.
Bei Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, sollte § 107 BGB anwendbar sein (Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.). Somit ist zumindest die Zustimmung der Eltern notwendig, was ich durchaus als "nicht berechtigt" zusammenfassbar sehe.
Oh, vergeßt den 105a. Im Halbdunkeln ist mir da etwas durchgerutscht :-) Da geht es um volljährige Geschäftsunfähige..über die reden wir hier nicht.
Auch unter sieben Jahren kann man übrigens Verträge schließen, sogar wirksam, sogar ohne Zustimmung der Eltern. Aber eben begrenzt. Man müßte dann ein wenig diskutieren, ob das mit "eigenen Mitteln" bewirkt wurde oder nicht.
Und: Auch unter sieben Jahren können die Eltern in ein Geschäft einwilligen oder es genehmigen.
"Hier hast Du fünf Euro, kaufe Dir ein Eis". Das sind zwei Rechtsgeschäfte. Schenkung von fünf Euro. Einwilligung in den anschließenden Kauf von einem Eis über fünf Euro. Ich weiß, fünf Euro ist viel. Aber man muß den Realitäten ins Auge blicken ;-)
Beim Schülerjahresticket ist das sicher anders. Es kostet zwischen 35 EURO (günstigster Fall) und 135 EURO (ungünstigster Fall) pro Monat. Was ich derb teuer finde, aber meine Monatskarten von Kropp nach Schleswig haben damals auch schon 75 Mark gekostet. Dafür durfte ich dann aber auch immer fahren. Nun gut.
Die anfängliche Aussage war: Der VRR zwingt die Eltern, die Schülerjahreskarte zu kaufen. Deswegen hat der Schüler eine Karte, auf der das Alter der Eltern angegeben ist.
Die Aussage verstehe ich nach wie vor nicht, denn: Der Schüler kann (mit Einwilligung oder Genehmigung) der Eltern den Vertrag abschließen. Von der Genehmigung ist auszugehen, denn man darf wohl annehmen, daß die Eltern ein Interesse am Schulbesuch haben.
(Von der Abbuchung mal ganz zu schweigen, da spielen auch wieder die Eltern mit).
Damit steht dann das Alter des Vertragspartners (Schüler) auf der Geldkarte. Und dann ist auch nix mit Zigaretten am Automaten kaufen.
Auch unter sieben Jahren kann man übrigens Verträge schließen, sogar wirksam, sogar ohne Zustimmung der Eltern. Aber eben begrenzt. Man müßte dann ein wenig diskutieren, ob das mit "eigenen Mitteln" bewirkt wurde oder nicht.
Und: Auch unter sieben Jahren können die Eltern in ein Geschäft einwilligen oder es genehmigen.
"Hier hast Du fünf Euro, kaufe Dir ein Eis". Das sind zwei Rechtsgeschäfte. Schenkung von fünf Euro. Einwilligung in den anschließenden Kauf von einem Eis über fünf Euro. Ich weiß, fünf Euro ist viel. Aber man muß den Realitäten ins Auge blicken ;-)
Beim Schülerjahresticket ist das sicher anders. Es kostet zwischen 35 EURO (günstigster Fall) und 135 EURO (ungünstigster Fall) pro Monat. Was ich derb teuer finde, aber meine Monatskarten von Kropp nach Schleswig haben damals auch schon 75 Mark gekostet. Dafür durfte ich dann aber auch immer fahren. Nun gut.
Die anfängliche Aussage war: Der VRR zwingt die Eltern, die Schülerjahreskarte zu kaufen. Deswegen hat der Schüler eine Karte, auf der das Alter der Eltern angegeben ist.
Die Aussage verstehe ich nach wie vor nicht, denn: Der Schüler kann (mit Einwilligung oder Genehmigung) der Eltern den Vertrag abschließen. Von der Genehmigung ist auszugehen, denn man darf wohl annehmen, daß die Eltern ein Interesse am Schulbesuch haben.
(Von der Abbuchung mal ganz zu schweigen, da spielen auch wieder die Eltern mit).
Damit steht dann das Alter des Vertragspartners (Schüler) auf der Geldkarte. Und dann ist auch nix mit Zigaretten am Automaten kaufen.
Hat schon jemand eine solche Karte "in freier Wildbahn" in die Hände bekommen und auf das entsprechende Altersmerkmal hin untersucht?
Mein Suchtverhalten wurde vorhin am Automaten in der Bar jäh gestoppt, da ich noch eine alte ec-Karte ohne Chip besitze. Laut Aufkleber könne ich mich beim Automaten auch mit meinem EU-Führerschein legitimieren, was jedoch ebenfalls fehlschlug.
Da der Automatenaufsteller für diesen Fall wohl "mitgedacht" hat, gibt es beim Barkeeper (ohne Altersnachweis...) eine spezielle pechschwarze Piratenkarte.
Mein Suchtverhalten wurde vorhin am Automaten in der Bar jäh gestoppt, da ich noch eine alte ec-Karte ohne Chip besitze. Laut Aufkleber könne ich mich beim Automaten auch mit meinem EU-Führerschein legitimieren, was jedoch ebenfalls fehlschlug.
Da der Automatenaufsteller für diesen Fall wohl "mitgedacht" hat, gibt es beim Barkeeper (ohne Altersnachweis...) eine spezielle pechschwarze Piratenkarte.
Aaah, sehr gut. Bald werden diese "pechschwarzen" Piratenkarten auf Schulhöfen gehandelt wie sonst nur indizierte Ballerspiele;-)
Ich habe eben mit dem VRS telefoniert - die Meldung ist eine Ente und soll heute auch im Rhein-Sieg-Anzeiger richtig gestellt worden sein.
Nun, das wäre zumindest immer noch besser als älteren Rauchern am Zigarettenautomaten aufzulauern und die Herausgabe der frischen Schachteln zu erzwingen. Dass dies bereits am Neujahrsmorgen (!) der Fall war, wurde zumindest an anderer Stelle berichtet...

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Moritz schreibt: Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg ist so nett, auf jedes seiner Schülertickets einen Geldkartenchip mit draufzupacken. Nun sind Leute unter 16 (oder gar 18 Jahren) von Seite des Gesetzes her nicht berechtigt, einen Vertrag für einen Schülerj
Aufgenommen: Jan 03, 13:55
Gute Idee: Fluppe aus dem Automaten nur noch mit der Geldkarte. Auf der Karte ist das Geburtsdatum vermerkt. Es kann somit verhindert werden, das Kinder sich Zigaretten ziehen, weil der Automat feststellt: Zu jung gleich keine Zigaretten. Schlechte Id
Aufgenommen: Jan 03, 15:00
Wie ja allgemein bekannt sein dürfte, können seit dem 1.1. dieses Jahres Zigaretten am Automaten nur noch mit einer Geldkarte erworben werden. Der Grund für diese Umstellung ist, minderjährigen den Zugang zu Zigaretten zu erschweren...
Aufgenommen: Jan 03, 19:53
Kinder, die an Drogen kommen? Kein Problem in Deutschland. Sollte eigentlich mit dem 1.1. behoben sein, aaaaaber… Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg ist so nett, auf jedes seiner Schülertickets einen Geldkartenchip mit draufzupacken. Nun sind...
Aufgenommen: Jan 04, 01:08
Eine wirklich schöne Story kursiert in der Blogosphäre: der Verkehrsverbund Rhein-Sieg verteilt Geldkarten an Schüler, mit denen man die Minderjährigen-Sperre von Zigarettenautomaten umgehen kann, da nicht das Alter der Schüler, sondern das der El...
Aufgenommen: Jan 04, 10:17